Was kann man noch mit einem abgelaufenen Rettungsschirm machen?
In Deutschland gelten Rettungsfallschirme nach §1 Abs. 2 Nr.8 LuftVG als eigene Luftfahrzeugklasse. Und so unterliegen sie nicht nur strengen Regelungen hinsichtlich Nachprüfungen und
Packintervallen - sie haben auch eine festgelegte Lebensdauer. Diese beträgt in der Regel 20 Jahre, und danach ist der Schirm "abgelaufen", darf nicht mehr verwendet werden und ist zu ersetzen.
Auch nach Ablauf ihrer festgelegten Lebensdauer sind diese Schirme noch funktionsfähig und so ist es naheliegend, sie auch dem entsprechend zu verwenden.
Vor einigen Jahren hat unser Mitglied Reinhard Weisner einen Vortrag von Edmund Kalau besucht, in dem dieser über seine Tätigkeit als Missionar im Südpazifik berichtet hat. Aus dem Leben und Wirken Kalaus ging die
Missionsgesellschaft Pacific Mission Aviation (PMA) hervor, die bis heute
dort fliegerisch aktiv ist. Neben den "klassischen" Aufgaben einer Missionsgesellschaft leistet die PMA medizinische Hilfe auf abgelegenen Inseln, führt Evakuierungsflüge durch und wirft nicht
zuletzt Hilfsgüter nach Naturkatastrophen ab.
Und genau hier kommen unsere abgelaufenen Rettungsschirme ins Spiel!
Für den Abwurf von Hilfsgütern müssen die Rettungsschirme natürlich noch vorbereitet werden. Ein Teil dieser Vorbereitungen ist das Entfernen des Gurtzeuges und des so genannten Containers. Auch
der Hilfsschirm wird nicht mehr benötigt. Der Versand in die Südsee ist aufwendig und teuer: es lohnt sich also, Gewicht und Volumen zu sparen.
Letzten Endes werden lediglich die Kappe und die Leinen auf die Reise geschickt, und wenn man diese sorgfältig von Container und Gurtzeug trennt kann das Packvolumen klein gehalten werden.

Im Pazifik angekommen werden die ehemaligen Rettungsfallschirme dann von Mitarbeitern der Pacific Mission Aviation noch für ihren Einsatz vorbereitet.
Aus den Reihen unserer Privatpiloten wurden uns drei abgelaufene Rettungsschirme überlassen, um diese der PMA zukommen zu lassen.
-Hc